Das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel und AMA-Bio-Zeichen:
Wertbestimmende Rohstoffe mit diesen Siegeln müssen zu 100% aus Österreich stammen und einen höheren als den gesetzlichen Standard aufweisen. Zum Beispiel für AMA-Gütesiegel-Käse sehen die Richtlinien eine Null-Toleranz für Listerien vor. Lebensmittel mit diesen beiden Zeichen, unterliegen zudem ständigen, strengen Kontrollen. Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Bio-Zeichen sind behördlich genehmigte Gütezeichen, die über das AMAGesetz
abgesichert und zudem von der EU notifiziert sind.
Keine anderen Siegel/Zeichen/Marken erfüllen sonst alle diese oben genannten Bedingungen. Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Bio-Zeichen haben damit eine absolute Sonderstellung. Im Vergleich zu anderen Zeichen und Marken, die sich Unternehmen quasi selbst „verleihen“.
Aus aktuellem Anlass: die Käse des steirischen Produzenten Prolactal hatten das AMAGütesiegel (natürlich) NICHT. Der Quargel war mit dem Schriftzug „Käse aus Österreich“ - unterlegt mit der Österreich-Fahne - versehen. Eine rot-weiß-rote Auszeichnung ist NICHT gleich bedeutend mit dem AMA-Gütesiegel. AMA-Gütesiegel-Produkte sind nur jene, die mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind. Dies giltebenso für das AMA-Bio-Zeichen.
♦ Identitätszeichen (bzw. Genusstauglichkeitskennzeichen) der EU:
Dieses ist eine amtliche Betriebszulassungsnummer der EU. Mit „AT“ wird gekennzeichnet, was in Österreich endverarbeitet bzw. endverpackt und in Verkehr gebracht wird. Über die Herkunft des Rohstoffes sagt das NICHTS aus.
♦ „Austria A“ der ÖQA (Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität):
Dieses Zeichen gibt es für viele Produkte, u.a. auch für Lebensmittel. Im Lebensmittelbereich hat es aber geringe Bedeutung (ca. 20 Firmen vor allem Mineralwasser, Bier, Süßwaren). In den Lebensmittel-Richtlinien für das Austria-A war bislang eine 50% Wertschöpfung aus Österreich vorgeschrieben. Diese Regelung gilt aber seit 1.1.2010 nicht mehr.
♦ Alle sonstigen Angaben und Aufmachungen:
Lebensmittel dürften laut LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) nicht mit Angaben versehen oder so aufgemacht werden, dass der Konsument bezüglich ihrer Herkunft oder ihres Ursprungs getäuscht oder irregeführt wird; das könnte betreffen Österreich-Fähnchen, Slogans, Bilder oder sonstige Zeichen, aber auch eingetragene Marken (nach dem Markenschutzgesetz).
Quelle: AMA Marketing