Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Werbeflächen 1. Vertragsgegenstand 2. Rahmenbedingungen für die Schaltung von Werbeflächen Die Schaltung von Werbeformaten erfolgt jeweils anhand der aktuell gültigen Preiseliste zu den dort ausgewiesenen Bedingungen. Ein bestimmter Erfolg der Schaltung wird nicht garantiert. Die Anlieferung der Werbeformate muß mindestens 5 Werktage vor der geplanten Online-Schaltung der Werbeformate erfolgen. Erfolgt die Lieferung nicht fristgerecht oder nicht gemäß den technischen Spezifikationen, haftet die Virag KEG nicht für einen eventuellen, durch den verspäteten Beginn der Online-Schaltung verursachten Schaden. Die Anlieferung der Werbeformate hat sales@enjoyliving.at zu erfolgen. Es gilt jener Preis für die Schaltung als vereinbart, welcher in der Auftragsbestätigung, basierend auf der jeweils gültigen, der Auftragsbestätigung beigefügten Preisliste, definiert ist. Die Abrechnung erfolgt am Ende des vereinbarten Schaltungszeitraumes. Eine Vereinbarung über eine anteilige oder gänzliche Vorauszahlung kann getroffen werden. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung fällig. 5. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12 % p.A. sowie die Mahnkosten berechnet. Weiters sind bei Zahlungsverzug alle noch laufenden Rechnungen sofort fällig und einklagbar. EnjoyLiving/Virag KEG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, allen noch laufenden Schaltungen des Kunden sofort offline zu stellen. 6. Ablehnungsrecht Die Virag KEG hat das Recht - nicht jedoch die Verpflichtung - eingehende Werbemittel auf deren Inhalt zu prüfen. Sollten die eingehenden Werbemittel rechtswidrige, pornograpische oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßende Inhalte aufweisen oder auf solche Links verweisen, so ist die Virag KEG berechtigt, diese Schaltungen sofort zu stoppen und offline zu nehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten für die Schaltung dennoch zu bezahlen, Eventuell vorausbezahlte Beträge werden nicht rückerstattet. Die Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Überdies haftet der Auftraggeber der Virag KEG für jegliche Schäden und Kosten, die der Virag KEG aus Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz und dergleichen) durch Schaltung der Werbeformate entstehen könnten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Virag KEG im Fall von Ansprüchen Dritter aufgrund der Schaltung der Werbeformate des Auftraggebers schad- und klaglos zu halten. |